In einem Eilverfahren hat das Familiengericht in Weimar am 08.04.21 in außergewöhnlicher Klarheit allen Weimarer Schulen verboten, den Schülern Selbsttests, Abstandsregeln sowie das Tragen von Masken vorzuschreiben. Auch die Wiederherstellung des Präsenzunterrichtes wurde gerichtlich eingefordert. Die in der Urteilsbegründung vorgebrachten Argumente sowie die Ausführungen der Sachverständigen dürften grundsätzliche Bedeutung auch für andere Entscheidungen haben. Lesen Sie hier mehr über das Urteil und die Hintergründe.
Urteil: Masken, Selbsttest und Abstand an Schulen rechtswidrig
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